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Der 5 Sterne-Betrieb muss zusätzliche zu den Anforderungen an das Prädikat 4-Sterne Betrieb Zertifikate nachweisen, die eine Eigen- und Fremdüberwachung durch eine Güte-/Qualitätsgemeinschaft mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz/ Personal, Technik/Umwelt, Recht/Unternehmensführung und Unternehmensführung/Marketing verlangen.
Es können zudem Zertifikate von externen Einrichtungen wie z.B. Betriebswirt des Handwerks, Sachverständiger im Zimmererhandwerk oder Staatlich geprüfter Gebäudeenergieberater angerechnet werden. |